FAQ
Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen

Sie haben Fragen zu unseren Angeboten. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wenn eine Frage offen bleibt oder Sie etwas noch nicht ganz verstanden haben, können Sie sich gerne persönlich oder telefonisch an uns wenden.

Von wem wird Ergotherapie verordnet?

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und muss von einem Facharzt, Hausarzt oder Kinderarzt verordnet werden. Bei welchen Erkrankungen oder Störungsbildern (z.B. Entwicklungsstörung) eine Indikation für eine Ergotherapie besteht, wird über den Heilmittelkatalog definiert. Privat versicherte Patienten erhalten von ihrem behandelnden Arzt ein Privatrezept für Ergotherapie.

Welche Kosten entstehen für mich?

Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Das gilt auch für Patienten die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung haben. Ab dem 18. Lebensjahr entsteht eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10€. Mit privat versicherten Pateinten vereinbare ich einen Honorarvertrag, den sie als Kostenvoranschlag bei ihrer Krankenkasse vorlegen können.

Was soll ich zum 1. Termin mitbringen?

Idealerweise sollten Sie zu Ihrem ersten Termin bequeme Kleidung tragen. Denken Sie bitte außerdem an die Verordnung Ihres Arztes für die ergotherapeutische Behandlung, sowie an eventuelle vorhandene Berichte.

Wie lange dauert eine ergotherapeutische Behandlung?

Die Dauer richtet sich nach der Maßnahme, die Ihr Arzt nach dem Katalog der Heilmittelrichtlinien verordnet hat. Dieser wählt meistens zwischen den folgenden Maßnahmen aus: motorisch-funktionelle Behandlung (30 Minuten); Hirnleistungstraining (30 Minuten); sensomotorisch-perzeptive Behandlung (45 Minuten); psychisch-funktionelle Behandlung (60 Minuten). Die Zahl der gesamten Behandlungen richtet sich nach der medizinischen Diagnose und nach festgelegten Regelbehandlungszeiten. Diese reichen von 20 Behandlungen für Verletzungen an der Schulter, dem Arm oder der Hand bis hin zu 60 Behandlungen für Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen, bei denen das zentrale Nervensystem Ursache der Erkrankung/Störung ist. Nach dieser Zeit ist eine Behandlung außerhalb des Regelfalls möglich. Diese muss vom Arzt begründet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen Ergotherapie und Krankengymnastik?

Physiotherapie (Krankengymnastik) zielt auf Wiederherstellung von Bewegungsfähigkeit ab. Ergotherapie behandelt im ganzheitlichen Ansatz schwerpunktmäßig Wahrnehmungsstörungen und Feinmotorikprobleme. In vielen Fällen überlappen sich beide Therapieformen. So finden beide Therapieformen oft gleichzeitig Anwendung, wenn dies für die Behandlung eines bestimmten Krankheitsbildes beim Patienten notwendig ist. Ihr Arzt kann Ihnen dies näher erklären oder Sie rufen einfach bei uns an.